Konflikte um Wahrheit – Nachwuchstagung Rechtsgeschichte

Organisatoren
Luca von Bogdandy, Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main; Christoph Resch, Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main; Julius Schumann, Universität Zürich / Universität Wien
Ort
Frankfurt am Main
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
26.06.2023 - 28.06.2023
Von
Sebastian Eller / Sophie Petry, Juristische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin; Felicitas Higgins, Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main; Clara Jungblut, Europa-Universität Viadrina Frankfurt an der Oder

Die erste Tagung des neu gegründeten Jungen Netzwerks Rechtsgeschichte widmete sich gleich einem großen Oberthema: Der Bedeutung von Wahrheiten in der (rechts-)historischen Forschung. Damit eröffnete sich der Austausch über Wissenschaftsbegriffe, Quellenherausforderungen und darüber, wie Wahrheiten als Ergebnis gerichtlicher Verfahren konstruiert und verarbeitet wurden.

Das erste Panel widmete sich dem Thema der Wahrheit im Kontext der Wissenschaft(lichkeit) – von der Rolle rechtssoziologischer Forschung im Recht über die Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft hin zur Bezugnahme auf naturwissenschaftliche Expertise in rechtlichen Entscheidungen. LINDA BACHMAIER (Gießen) erläuterte die Rechtstatsachenforschung Arthur Nußbaums und verortete sie in der rechtssoziologischen Methodendiskussion des frühen 20. Jahrhunderts. Der Konzeption Nußbaums stellte sie jene Eugen Ehrlichs und Philipp Hecks gegenüber. Als wesentliche Unterschiede stellte Bachmaier die Betonung der disziplinären Eigenständigkeit von empirischer Rechtstatsachenforschung und Jurisprudenz (im Gegensatz zu einer Konzeption des lebenden Rechts nach Ehrlich) und den prägenden Gegenwartsbezug (in Abgrenzung zu einer insoweit historischen Untersuchung der Interessen des Gesetzgebers bei Heck) im Denken Nußbaums heraus.

RENATO SEDANO ONOFRI (Frankfurt am Main) stellte die widerstreitenden Positionen Julius Hermann von Kirchmanns und Augusto Teixeira de Freitas’ hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz einander gegenüber. Beide teilten grundlegend ein naturwissenschaftlich orientiertes Wissenschaftsverständnis, kamen jedoch hinsichtlich ihrer Betrachtung der Rechtswissenschaft zu entgegengesetzten Ergebnissen. Kirchmann habe ihr aufgrund der Veränderlichkeit ihres Gegenstands, die eine Überprüfbarkeit von Erkenntnissen verhindere, die Charakterisierung als Wissenschaft im eigentlichen Sinne abgesprochen. Ausgehend von der Möglichkeit einer einzigen, in diesem Sinne wahren Lösung eines Falls, entgegen einer solchen Beweglichkeit des Rechts, sei Freitas dagegen zu dem Schluss gekommen, das Recht unterscheide sich letztlich nicht vom Gegenstand anderer Wissenschaften; durch Beobachtung des Rechtsstoffes produziere die Jurisprudenz wissenschaftliche Erkenntnisse.

SASCHA OHLENFORST (Aachen) sprach über Rolle naturwissenschaftlicher Wissensbestände in rechtlichen Entscheidungsprozessen und ihre Bedeutung als Machtressource. Am Beispiel des Spannungsverhältnisses von Kalibergbau und Gewässerschutz im frühen 20. Jahrhundert schilderte er den Einsatz von (oftmals seitens der Industrie ausgewählten) Sachverständigen bei der Bestimmung von Grenzwerten, bei der Auslegung von Rechtsbegriffen sowie in gerichtlichen Verfahren als Gutachter:innen auch als Prozess der Auslagerung von Interessenabwägungen und Wertungsentscheidungen. Hier zeigten sich weitreichende Kontinuitäten in der Austragung von Umweltkonflikten bis in die Gegenwart. Naturwissenschaftliche, außerrechtliche Begründungen rückten an die Stelle allgemeiner methodischer Herleitungen und genuin politische Entscheidungen würden dem demokratisch legitimierten Prozess teilweise entzogen.

In seiner Keynote erinnerte HUBERT ROTTLEUTHNER (Berlin/Frankfurt am Main) an die Relevanz begrifflicher Präzision und näherte sich dem Begriff der Wahrheit in Abgrenzung zu jenen der Fälschung, Täuschung, Lüge und Echtheit. Wahrheit könne nur eine Eigenschaft von Aussagen sein; die Übereinstimmung von Aussage und Tatsache; die Beschreibung von etwas, das außerhalb der Beschreibung existiere. Notwendig sei in jedem Fall ein Tatsachenbezug; der Übergang von Tatsachenbehauptung und -feststellung bedürfe dabei der Empirie. Schwerpunkt des Vortrags bildeten demnach die Kriterien empirischer Verfahren in Rechtssoziologie und -geschichte, wie ihre Grenzen. Letztere kamen auch in den anschließenden Fragen immer wieder auf, etwa in Bezug auf ein diskursives Moment in der Ausbildung eines methodischen Konsenses, die Bedingtheit durch das leitende Erkenntnisinteresse, die Übergänge zu hermeneutischen Methoden und die Angewiesenheit auf die Übernahme fremder Erkenntnisse im Vertrauen auf deren Richtigkeit.

Die Beiträge des zweiten Panels befassten sich mit den Methoden der Wahrheitsfindung sowie den verschiedenen gesellschaftlich determinierten Wahrheiten der Antike. RAPHAEL DUMMERMUTH (Basel) verdeutlichte am Beispiel der Haruspices – das Lesen der Zukunft und Gegenwart aus Tierorganen – wie bestimmte Methoden der Wahrheitsfindung mit der Zeit an Legitimation verloren und durch die Offenbarung teilweise unangenehmer, konstruierter Wahrheit der staatlichen Regulierung ausgesetzt oder gar gänzlich verboten wurden. Die Vorhersehbarkeit des kaiserlichen Schicksals wurde dem öffentlichen Diskurs schließlich mit dem Verbot der Haruspices umfassend entzogen und stand fortan vollständig unter dem kaiserlichen Auslegungsvorbehalt. Anhand der anschließenden Diskussionsfragen wurde deutlich, dass die Regulierung der Haruspices als Machtinstrument gegen die Wahrheitsfindung in erster Linie nicht aufgrund der Praxis als solcher, sondern aufgrund der fehlenden Objektivierbarkeit der Methode erlassen wurde.

CATERINA MARIA GRASL (Wien) sprach über den Ehrenschutz der Frauen im klassischen römischen Recht und untersuchte insbesondere die Fälle, in denen Frauen aufgrund ihrer „unsittlichen“ Kleidung der Ehrenschutz versagt blieb. Grasl kritisierte, dass der Ehrenschutz der Frau dadurch nicht gegeben sei, dass die genannte Vorschrift die Haftung der Täter einschränkte, sofern die Frau die – unsittliche – Kleidung einer Sklavin oder Sexarbeiterin trug. Ebenso wie die Vorschriften selbst seien aber auch die Interpretationsansätze immer im Kontext ihrer Zeit zu verstehen und spiegelten lediglich die Wahrheit der gesellschaftlich gesetzten Normen wider. Auch unser heutiges Verständnis von Weiblichkeit dürfe dadurch nicht bei der Interpretation der römischen Vorschriften aus dem Blickfeld geraten. In der anschließenden Fragerunde wurde diskutiert, inwiefern die römischen Regulierungen in Bezug auf die Kleiderordnung als repressive Maßnahme gegen die emanzipatorischen Bestrebungen der Frauen verstanden werden können.

Das dritte Panel konzentrierte sich auf die rechtshistorische Aufarbeitung von Konflikten um die Wahrheit. Die bedeutende Rolle, die den Marktvorstehern bei der Wahrheitsfindung in einem Konflikt unter Kaufleuten im Nürnberg der frühen Neuzeit zukam, präsentierte RHONDA-MARIE LECHNER (Würzburg). Hierbei untersuchte sie die kaufmännischen Gutachten (Nürnberger Pareres), welche in der frühen Neuzeit für die streitenden Parteien von den Marktvorstehern im Rahmen ihrer Tätigkeit am Banco Publico erstellt wurden. Insbesondere hob Lechner den Umstand hervor, dass sie sich im Streitfall weniger auf geschriebenes Recht, sondern vielmehr auf handelsrechtliche Gewohnheiten stützten. Aufgrund der Verschriftlichung, Übersetzung und anschließenden Verbreitung der Gutachten wurden die Pareres zu Quellen, anhand derer sich der Prozess der Wahrheitsfindung unter Kaufleuten international herausbildete.

KAMILA STAUDIGL-CIECHOWICZ (Wien/Regensburg) beleuchtete in ihrem Vortrag anhand der universitären Disziplinargerichtsbarkeit in Wien von 1848 bis 1938 den Konflikt um die Wahrheit als Mittel zwischen Wahrheitsfindung und Machtinstrument. Auch wenn Disziplinarverfahren zur Beilegung von universitären Streitfällen führten, unterstützte die Disziplinarbehörde den Prozess weniger zwecks Streitbeilegung und Ergründung der Wahrheit, sondern zuallererst zur Aufrechterhaltung des Ansehens der Universität. Auch hierbei kam es allerdings dazu, dass Disziplinarverfahren als Machtinstrument ausgenutzt und aus dem Kampf um die (vermeintliche) Wahrheit ein Kampf gegen missliebige Personen wurde. Gleichwohl fungierte das Disziplinarverfahren auch als Mittel zur Selbstbehauptung im akademischen Streit über Plagiatsvorwürfe (so etwa im Fall von Hans Kelsen) und die Entdeckung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Das vierte Panel stand unter dem Oberthema Wahrheit und koloniale Vergangenheit. Einleitend begann TANIA IXCHEL ATILANO (Zürich) mit ihrem Vortrag zum Gerichtsprozess gegen Maximilian von Habsburg. Während der französischen Intervention in Mexiko wurde dieser 1864 gegen die Widerstände des mexikanischen Volks als Kaiser Maximilian I. inthronisiert. Nach der Gefangennahme durch die Regierung des Präsidenten Benito Juárez wurde er 1867 zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Verteidigung Maximilians deklarierte das Verfahren als „Siegerprozess“. Es stehe jedoch außer Frage, dass während des Prozesses von der Anklage und der Verteidigung mit Prinzipien des Völkerrechts argumentiert wurde. Der Prozess gegen Maximilian und insbesondere die Urteilsbegründung des Gerichts diente als Beispiel und Ausgangspunkt für eine Skizzierung der Entwicklung des Völkerstrafrechts, die die gängige Erzählung über dessen Entstehung ausgehend von den Nürnberger Prozessen hinterfragt.

Anschließend sprach MERLE IFFERT (Berlin) zum Umgang mit asymmetrischen Quellenlagen im Kolonial(straf)recht. Sie gab zunächst einen Überblick zum Gang ihrer Fragestellungen sowie einen Abriss zur deutschen Kolonialgeschichte und zur Entwicklung des Kolonialstrafrechts. Dazu führte Iffert aus, welche Herausforderungen sich bei der Beschäftigung mit dem vorhandenen rechtswissenschaftlichen Quellenmaterial, etwa einseitige Beobachtungen und Einschätzungen aus Perspektive der Kolonisatoren, stellen und wie damit umgegangen werden könnte; insbesondere, wie sich die Quellen zum Kolonialismus überhaupt objektiv beurteilen ließen. Mittels anschaulicher Zitate stellte die Vortragende dar, wie falsche „Kolonialbilder“ sich noch bis ins 21. Jahrhundert in der Sekundärliteratur perpetuierten.

Unter das fünfte Panel wurden drei Vorträge zum Thema Wahrheit der Quellen gefasst. Zunächst sprach MARWIN KERLEN (Göttingen) über Quellenherausforderungen einer Werkbiographie über Ernst-Wolfgang Böckenförde. Im Mittelpunkt stand dabei unter anderem die Schwierigkeit der möglichst objektiven Darstellung der im Zentrum stehenden Person, deren Gelingen sich bereits an der Quellenauswahl entscheide. So seien Autobiographien zwar häufig ergiebig in Details, Autor:innen neigten jedoch mitunter zu einer beschönigenden Wiedergabe eigener Tätigkeiten. Den Erkenntnisgewinn erschwerten zudem Sperrfristen, die den Zugang zu manchen Quellen, deren zugrundeliegende Ereignisse noch nicht lange zurückliegen, unmöglich machten.

Anschließend schilderte MAGDALENA GEBHART (Frankfurt am Main) die gerichtliche Konstruktion historischer Wahrheiten am Beispiel der Anwendung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) auf die NS-Verfolgung der sog. Astrologen. Einen Schwerpunkt bildeten die Urteile zur sog. Wiedergutmachung in den Jahren 1953–1959 zur Veranschaulichung der Frage, inwieweit Urteile überhaupt als belastbare Quellen für historische Begebenheiten dienen könnten. Dies werde vor allem im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Haltung brisant, die Wirklichkeit der NS-Verbrechen als Unrecht anzuerkennen. Insbesondere die verbreitete Bezugnahme auf die Ausreise Rudolf Heß’ 1941 und die sog. Heß-Aktion weise Elemente einer Aufrechterhaltung der NS-Darstellung des Geschehens auf, die das ambivalente Verhältnis führender Nationalsozialisten zu entsprechenden Strömungen verdecke und für die Betroffenen oftmals zur Ablehnung eines Verfolgungsgrundes im Sinne der Norm und damit zur Versagung von Entschädigungsansprüchen geführt habe.

Den Abschluss des Panels gestaltete MALTE DÜCKER (Frankfurt am Main) mit einem Vortrag zur Wahrheitsdefinition in Theologie und Geschichtswissenschaft. Dabei ging es dem Vortragenden insbesondere darum, die Unterschiede der Wahrheitsbegriffe in den jeweiligen Disziplinen darzustellen, aber auch die Bereicherung der Interdisziplinarität zu verdeutlichen. Wahrheit als etwas religiös und spirituell Fundiertes auf der einen und als vermeintlich objektiv Bewiesenes auf der anderen Seite brächte dabei zwei sehr divergente Verständnisse nebeneinander. Anhand ausgewählter Beispiele der kirchlichen Zeitgeschichte über die angemessene kirchliche Rezeption historischer Ereignisse stellte Dücker ein Konzept von Kirchengeschichte vor, das diese als diskursives Feld christlicher Erinnerungskulturen beschreibt, die um normative Gültigkeit konkurrieren.

Am letzten Tag schlossen zwei Panels zur Wahrheitsfindung in gerichtlichen Verfahren das Tagungsprogramm. Einblicke in Debatten um den Eid als Beweismittel im Strafprozess bot die biografische Studie von MIRIAM GASSNER-OLECHOWSKI (Freiburg im Breisgau/Wien) zur ersten US-amerikanischen Strafrechtsprofessorin Helen Silving-Ryu. Der Beitrag zeichnete den Einfluss der Kelsen-Schülerin auf Reformdebatten in den USA sowie die puerto-ricanische Strafrechtskodifikation nach und fragte nach dem „Transfer“ kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens durch Juristinnen. Bei dem anschließenden Austausch standen Quellenherausforderungen von Egodokumenten sowie der methodische Umgang mit impliziter Kritik an dogmatischen Figuren in rechtshistorischen Darstellungen im Vordergrund.

FRANZISKA NIEDRIST (Innsbruck) wertete Ratsprotokolle und Entscheidungsentwürfe der obersten Justizstelle der Habsburgermonarchie aus und arbeitete regionale Unterschiede in der strafrechtlichen Begründungspraxis im vormärzlichen Österreich heraus. Hierbei zeige sich, wie persönliche Überzeugungen die rechtlichen Argumentationsweisen beeinflussten und sich darin auch die Wahrnehmung von Kriminalität und Verbrechensstereotypen widerspiegle. Diskutiert wurden im Plenum mögliche Vergleiche beispielsweise anhand der Schweizer Kantone ebenso wie die Erschließung unbekannter Korpora von Gerichtsakten.

Im letzten Panel wandte sich zunächst ANNE BITTNER (Frankfurt (Oder)/Berlin) dem Zivilprozess zu. Anhand von erstinstanzlichen Scheidungsurteilen aus der frühen DDR wurde nach dem Wandel der gesellschaftlichen Erwartungen an die Ehe im Sozialismus gefragt. Anschaulich betonte sie, wie bei gleichbleibendem Normenbestand zwischen 1946 und 1955 die sozialistisch reformulierten Zwecke der Ehe (Sicherung des Arbeitswillens, Reproduktion und Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit) Einzug in die Rechtsprechungspraxis gefunden hätten. In der anschließenden Diskussion wurde dies durch Erörterung des Wandels der Richter:innenschaft und den damit verbundenen (Dis-)Kontinuitäten zum Nationalsozialismus vertieft. Weitere Nachfragen zielten auf den Umgang der Gerichte mit häuslicher Gewalt.

EWELINA ROGALSKA (Augsburg) sprach abschließend über die Entwicklung des polnischen Zivilprozessrechts. Das heutige System mit einer Mischung aus inquisitorischen und kontradiktorischen Mechanismen der Wahrheitsfindung sei nur im Kontext der Transformation zum post-sozialistischen Rechts- und Gesellschaftssystem zu erklären.

Die Tagung zeigte die große Vielfalt junger rechtshistorischer Forschung, die sich bemühte, unter der Überschrift der „Wahrheit“ ihre Themen zusammenzubringen und bot so Einsichten und Kontakte, für die bisher mitunter der gemeinsame Raum fehlte. Neben der Reflexion der vergangenen Tage stand abschließend die Frage nach der Gestaltung der nächsten Tagung in Wien im Zentrum. Unter anderem wurde diskutiert, was die Tagung im Unterschied zu anderen, etablierten rechtshistorischen Veranstaltungen wie dem Rechtshistorikertag ausmache und ob sie sich gerade durch die Teilnahme und Organisation von Rechtshistoriker:innen zu Beginn ihres wissenschaftlichen Weges bewusst vom Bekannten abgrenzen, oder doch an der Tradition bestehender Formate und ihrer Formen festhalten lassen wolle.

Konferenzübersicht:

Panel I: Wissenschaft und Wahrheitsanspruch
Chair: Dorothea Keiter (Frankfurt am Main)

Linda Bachmaier (Gießen): Abbilder der Wirklichkeit im Recht: Die Rechtstatsachenforschung Arthur Nußbaums im Bezugsrahmen rechtssoziologischer Methoden des frühen 20. Jahrhunderts

Renato Sedano Onofri (Frankfurt am Main / Berlin): Methode und Wahrheit: Gedanken zum Anspruch auf rechtswissenschaftliche Wahrheit im 19. Jahrhundert am Beispiel der Werke Julius Hermann von Kirchmanns (1802–1884) und Augusto Teixeira de Freitas‘ (1816–1883)

Sascha Ohlenforst (Aachen): Expertise als Machtressource – Die Epistemisierung von Rechtskonflikten zwischen Kalibergbau und Gewässerschutz

Keynote
Hubert Rottleuthner (Berlin / Frankfurt am Main): Wahrheit – Perspektiven aus Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie

Panel II: Antike Wahrheiten
Chair: Huan Chen (Münster)

Raphael Dummermuth (Basel): Alternative Fakten in der Spätantike – Die Regulierung der Haruspizin in Prinzipat und Dominat

Caterina Maria Grasl (Wien): Unsittlich gekleidete Römerinnen und andere historische „Wahrheiten“ – ein kritischer Blick auf Interpretationsansätze zum Ehrenschutz der Frau im römischen Recht

Panel III: Wahrheit im Konflikt
Chair: Marc Bullach (München)

Rhonda-Marie Lechner (Würzburg): Die Nürnberger Pareres

Kamila Staudigl-Ciechowicz (Wien / Regensburg): Universitäre Disziplinargerichtsbarkeit als ein Forum für akademische Streitbeilegung und Wahrheitsfindung?

Panel IV: Wahrheit und koloniale Vergangenheit
Chair: Gwinyai Machona (Berlin)

Tania Ixchel Atilano (Zürich): The search for truth in the trial against Maximilian of Habsburg (1867)

Merle Iffert (Berlin): Historische Wahrheit und koloniales Wissen: Zum Umgang mit asymmetrischen Quellenlagen

Panel V: Wahrheit der Quellen
Chair: Lena Klos (Münster)

Marwin Kerlen (Göttingen): Quellenherausforderungen einer Werkbiographie über E.-W. Böckenförde

Magdalena Gebhart (Frankfurt am Main): Zwischen Wahrheit und Erinnerung – Die Anwendung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) auf die Verfolgung der Astrologen

Malte Dücker (Frankfurt am Main): Wahre Quellen – falsche Erinnerung? Historische Wahrheitsfragen zwischen Theologie und Geschichtswissenschaft

Panel VI: Wahrheit im Strafprozess
Chair: Cora Wegemund (Potsdam)

Miriam Gassner-Olechowski (Freiburg im Breisgau / Wien): „The oath“ – Helen Silvings Kampf um die Zurückdrängung eines umstrittenen Beweismittels

Franziska Niedrist (Innsbruck): „Das Eingeständniß ist in SüdTyrol eine Rarität.“ Richterliche Beurteilung und strafrechtliche Praxis im vormärzlichen Österreich

Panel VII: Sozialistisch geprägte Wahrheitsbegriffe
Chair: Emily Georges (Frankfurt am Main)

Anne Bittner (Frankfurt an der Oder / Berlin): Haushaltspflichten und Arbeitsfreude. Die Scheidungspraxis in der frühen DDR

Ewelina Rogalska (Augsburg): Grundsatz objektiver und materieller Wahrheit in der Entwicklung des polnischen Zivilprozesses

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